Maistatuten

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  1. In jedem Jahr wird durch die Maiversteigerung das Maispiel durch den JKG eröffnet.
  2. Über Ort und Zeit der Versteigerung entscheidet der Vorstand.
  3. Alle Anwesenden müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Mitglied im JKG sein.
  4. Weiblichen Personen ist die Anwesenheit bei der Versteigerung untersagt. Sie sind dem Saal zu verweisen.
  5. Bei der Versteigerung werden alle Mädchen des Dorfes versteigert, die in diesem Jahr mindestens das 16. Lebensjahr vollenden und unverheiratet sind. Der jeweils Höchstbietende erhält den Zuschlag.
  6. Das Auskloppen können sowohl Aktive als auch Ehrenmitglieder übernehmen.
  7. Bei der Versteigerung der Maibräute wird in Schritten zu 10 Maß gesteigert. Das Maß entspricht 0,10€.
  8. Alle ersteigerten Mädchen sind sofort und Bar beim Kassierer zu bezahlen.
  9. Die Umschreibgebühr beträgt 20,00€.
  10. Wird ein Mädchen für 50,00€ oder mehr versteigert so erhält dieses in der Mainacht ein Ständchen, die in der Mainacht während des Umzuges gespielt werden. Die übrigen Mädchen werden traditionsgemäß ausgerufen.
  11. Der Ersteigerer hat das Recht, dass jeweilige Mädchen im Mai auszuführen. Im Speziellen sei hier der Maiball genannt.
  12. Separate Ständchen kosten jeweils 15,00€.
  13. Hier können nur unverheiratete Jungen und Männer ersteigern.
  14. Über die Reihenfolge der zu versteigernden Mädchen entscheidet der Vorstand.
  15. Neben den Maibräuten werden außerdem die Titel des Dörps-, des Böschs- und des Feldremmels versteigert.
  16. Auch hier wird in Schritten zu 10 Maß gesteigert. Das Maß entspricht 0,50€.
  17. Die Remmel haben die Aufgabe, während der Mainacht für Ordnung zu sorgen. Sie dürfen im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 07:00 Uhr Bäume bzw. Herzen entfernen oder bei den jeweiligen Maiburschen abkassieren. Hierbei obliegt es ihnen, die Höhe des fälligen Betrages zu nennen. Stellvertretend kann der Vorstand diese Aufgabe übernehmen.
  18. Weiterhin wird der Dorfsmaibaum, der in der Regel am 30. April aufgestellt wird, versteigert.
  19. Auch hier wird in Schritten zu 10 Maß gesteigert. Das Maß entspricht 0,50€.
  20. Der Baum wird am 31. Mai von den Aktiven des JKG dem Ersteigerer übergeben. Abtransport und Zerlegen erfolgt durch den Ersteigerer.
  21. Zum Abschluss der Versteigerung wird das neue Maikönigspaar ermittelt. Hierbei übernimmt das älteste anwesende Mitglied die Funktion des Ausklöppers. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag.
  22. Hier wird wieder in Schritten zu 10 Maß gesteigert. Das Maß entspricht 1,00€.
  23. Der Maikönig darf sich aus den bis dato versteigerten Mädchen seine Maikönigin aussuchen. Er muss sie nicht zuvor ersteigert haben.
  24. Anhang 1 (auf Antrag der Jahreshauptversammlung vom 18. Januar 2002):
    Der Maikönig muss auf der Versteigerung gefunden werden.

Stand: 01. Januar 2017



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